Die Rückmeldungen werden im Rahmen der freien Meinungsäußerung hier wiedergegeben:

 

Rückmeldung eines Juristen

"Ihre Meinung" ist gut vertreten. Die Überschätzung der Psychs gehört tatsächlich thematisiert und Fälle wie Mollath ua sowie Fälle von verurteilten Sachverständigen dokumentiert. Siehe dazu: --> " Die Psychs werden immer gefährlicher" sowie -->Wiener Zeitung". Die Eliten machen sich ihre Gesetze nach Belieben. Es wäre mE zwingend notwendig, auch einen Straftatbestand Mobbing zu normieren. Leider hilft den Mobbing-Opfern niemand (mit Ausnahme der Selbsthilfegruppen). 

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Liebe Eva,
 
ich schaffe es nie, Deine Seite auf einmal von vorne bis hinten durchzulesen, weil ich nach einiger Zeit so empört bin, dass ich dann einfach nicht mehr weiterlesen kann! Darum habe ich sicher nicht alles chronologisch im Kopf. Ich finde es empörend was hier passiert!
 
Die Sache mit dieser plötzlich aus dem Nichts kommenden Diagnose "Emotional instabile Persönlichkeitsstörung" ist ja eine bodenlose Frechheit!
Super, dass Du dann gleich ein Gegengutachten erstellen hast lassen. Es ist doch überhaupt unvorstellbar, dass jemand nach 15 Minuten ruhigem Gespräch solche Ungeheuerlichkeiten schreiben darf. Das ist doch völlig unseriös.
 
Und wie die mit unseren Steuergeldern umgehen, ist ja nur empörend! Das kenne ich aber leider nur zu gut aus meinem eigenen Bereich!

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Liebe Eva, habe alles zu Deiner Aufstellung über Dein PVA-Gutachten gelesen. Ich finde es sehr gut (und mutig),  dass alles offen gelegt und kommentiert wurde. 

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Sehr geehrte Frau Eva Pichler !
 
Zuallererst möchte ich mich bedanken, dass sie mich in Ihren Mail-Verteiler aufgenommen haben
und Ihnen meine Hochachtung und meinen Respekt aussprechen für Ihren Mut der Offenlegung Ihrer Mobbinggeschichte.
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Sehr geehrte Frau Pichler!

§ 7 AVG (weiß nicht, ob das AVG für die PVA auch gilt) sieht vor, dass sich lediglich Organe für befangen erklären können.
Eine Behörde kann demnach 
nicht befangen sein. Die Befangenheit hat das Organ selbst wahrzunehmen. 

Ein Antragsrecht oder dergleichen besteht meines Wissens nach nicht.

Der Gesetzgeber müsste allerdings ein Rechtsmittel vorsehen. Im schlimmsten Fall muss ein Rechtsmittel ergriffen werden, damit eine 
unabhängige Instanz, zB Gericht) entscheiden kann.
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Die Seiten des Blogs habe ich mir angesehen (zu deinem Glück hast du einen Beistand mitgenommen bei den Begutachtungen). Ich mache das nun auch   i m m e r  -  egal wer mitkommen kann, aber allein schon deshalb, weil ich mir durch die jahrelange Depression weder Vorgänge, noch Gesichter noch Namen merken kann. Es ist einfach schon allein deshalb zum Verzeifeln. Ich habe es mir auch angewöhnt, die Vorgänge niederzuschreiben - und von dem jeweiligen Beistand die Erinnerungen bestätigen zu lassen. Jahrelang wurde einem eingeredet, dass das aller irreal ist und nur Einbildung - deshalb braucht man solche Rückmeldungen auch, weil es tatsächlich   k e i n e   Einbildung ist. Am Schlimmsten finde ich aber, dass diese Gutachter sich so verhalten, als ob sie einem nicht glauben, was sie ja vorerst tatsächlich   m ü s s e n, denn sonst könnten sie nicht dementsprechende Fragen stellen - die nach ihrer Ansicht die Wahrheit deutlich machen sollen. Wenn Gutachten deine Psychiater nicht beachtet werden, dann musst du die Richter fragen, ob sie die Neutralität und die fachlichen Kenntnisse von den Psychiatern in Frage stellen. Das dürften sie nämlich nicht, denn sonst würden sie damit induzieren, dass diese eigentlich nicht praktizieren dürften.
" Weiters sagte ich ihr, dass Direktor R*** Mitarbeiter extra mobben ließ (was im Haus bekannt war).
Sie fragte nur: "Ja, warum tut er denn das?"  Wenn die Psychiaterin hier nicht die Schuld an diesen Beobachtungen dir zuschanzt, dann kann die Schuld nur an der Situation allein liegen. Da sie also eine weitere Diagnose gestellt hat, die ja seit der Adoleszenz bestehen soll, liegt eine Teilschuld bei dir - d u  solltest dich mit Zähnen und Klauen dagegen verwahren, dass du diese F60.3 -Diagnose anerkennst oder hinnimmst. Es entspricht - laut allen anderen Gutachtern - nicht den Tatsachen, auch nicht bei dieser Begutachtung, was dein Beistand bestätigen kann. Du hast nicht emotional reagiert, außer als du doch noch deinen Beistand wieder ins Zimmer geholt hast - das war aber eine Angstreaktion deine Kontenance zu verlieren ohne Beistand und hat nichts mit Verlust der Impulskontrolle zu tun.
Mach weiter so:  I m m e r   alles schön veröffentlichen... denn Transparenz hassen sie, wie der Teufel das Weihwasser (mache ich mittlerweile auch so...)
Es würde mich freuen, zu hören, wie es weitergeht.


 unerhört! ich würde mich sofort anzeige machen, sorry wenn ich das so sagen muss,  aber ich hab nur als kunde oder wie man es sehen kann, dort zu tun gehabt, wie du da abgekanzelt wirst, wie brüsk behandelt wirst, wenn so ein daten-erhebungsblatt nicht korrekt ausgefüllt ist, meine herrn, was da drohungen kommen, wenn nicht das penibel ausgefüllt wird dann verlierst du den ausgleichszuschuss, oder wenn ich kann nur als tiroler sagen, um eine kur oder was anders abgelehnt sind, selber schuld, bei uns ist es zig monate hin und hergegangen zwischen gebietskrankenkasse und pva beide: haben sie sich nicht verantwortlich gefühlt. also ich täte mir das nicht gefallen lassen, lass dich von einer guten anwältin beraten ...........


Hier sieht man sehr gut aus der Rückmeldung, wie groß die Angstkultur in Österreich ist - und welches "Vertrauen" man in die Justiz hat:

ANONYM:
das ist ganz arg,wer denkt sich dies von PVA ja die machen vor niemand halt,präpotent ist das. von Vorgesetzten ,hoffe es geht für sie gut aus.
MACHT das ein "normal" BürgerIn dreht Justiz am Radl sofort hams dich


 
 
 

Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen.

Joseph Pulitzer