Gesundheitliche Hürde - "psychische Prozesstauglichkeit"

 

Nach (oft jahrelangem) --> Mobbing bzw. systematisierter psychischer Gewaltausübung, dem Job- und Existenzverlust, oft Armutsgefährdung, ist man durch Mobbing und deren schwere Folgen oft psychisch nicht mehr in der Lage, einen Gerichtsprozess durchzustehen. Mobbingopfer sind psychische GEWALTopfer (wie zB Stalkingopfer) und sehr oft --> TRAUMAPATIENTEN. Die schwere psychische bzw. emotional/seelische Erkrankung zwingt Mobbingopfer leider oft, auf den zusätzlich belastenden Gerichtsweg zu verzichten (wieder ein großer Vorteil für Unternehmen und Institutionen...), insbesondere auch, weil vor Gericht auch mit Retraumatisierung und damit einhergehender Befindensverschlechterung gerechnet werden muss.

 

Dr. Argeo Bämayr: "Mobbing als Ursache von Krankheiten wurde inzwischen in die Lehrbücher der Psychotraumatologie aufgenommen; dies gilt aber noch nicht für die allgemeine medizinische Diagnostik – mit fatalen Folgen für Mobbingopfer bei Begutachtung und Therapie."

(siehe --> Ärzteblatt - "Hilflose Helfer in Diagnostik u. Psychotherapie").

Zur Website von --> Dr. Argeo Bämayr, FA für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie i.R., Buchautor --> "Das Mobbingsyndrom" - Diagnostik, Therapie & Begutachtung im  Kontext zur in Deutschland ubiquitär praktizierten psychischen Gewalt.