Schreiben an Volksanwaltschaft vom 07.09.2014

 

PVA  ABKLÄRUNG RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
"RA Volksanwaltschaft Wien" <vaa@volksanw.gv.at>
Datum:
07.09.2014 23:07:32
ABS: Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155,
Gründerin der Selbsthilfegruppe Mobbing Graz mit ö-weitem Netzwerk der Mobbing SHG &
internationaler Vernetzung: D, CH, CZ
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Sehr geschätzte Volksanwaltschaft!
Sehr geehrte Frau Mag. Wimberger!
 
 
Anlässlich der mEn massiven Befangenheits- und Benachteiligungsgefahr für eh. Mitarbeiter der PVA, die wegen Mobbing laufende Klage gegen die PVA haben, ersuche ich freundlich, höflich  um die RECHTLICHE ABKLÄRUNG, ob es überhaupt rechtlich ZULÄSSIG sein kann, dass die PVA in diesen Fällen für die gesetzliche Pensionsgewährung des Mobbingopfers zuständig sein DARF.
 
ff.
 
Meiner Meinung nach kann dies verfassungsrechtlich und auch nach rechtsstaatlichen Grundsätzen NICHT zulässig sein.
 
Da dieses extrem verschärfte psychische Gefährdungspotenzial - Abhängigkeit in "doppelt" existenzieller Sicht - zu einer massiven Perspektivenlosigkeit bei Mobbingopfern führt, die bei eventuellen Befangenheitsdiagnosen noch schwerst retraumatisierend wirken (!), darf ich auf das große Suizidgefährdungspotenzial hinweisen, das in diesen Fällen vorliegen kann.
 
Und dies betrifft nicht nur mich, sondern 6.000 PVA-Mitarbeiter.
Da die AK Stmk. selbst angibt (2011), dass ca. 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen von Mobbing betroffen sind -->  http://steiermark.orf.at/news/stories/2508267/ , kann man erahnen, WIE VIELE PVA-Mitarbeiter diese mEn massive Unrechtssituation betrifft. 
 
SOLLTE sich die rechtliche Zulässigkeit zur Problematik NICHT eindeutlich klären lassen sollen, ersuche ich um Ihre geschätzte Hilfe zum Aufsetzen eines Schreibens an das BM für Justiz, denn dann gehört dies gesetzlich geändert!
 
MIT DER AUFRICHTIGEN BITTE UM IHRE RECHTLICHE ABKLÄRUNG & möglichst umgehende INFORMATION.
 
Anmerkung: Insbesondere hat die  PVA die seit 01.01.2013 gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des  psychischen Gefährdungspotenziales sehr lange NICHT durchgeführt:
 
Eva Pichler
für alle psych. Gewaltopfer & für alle 6.000 PVA-Mitarbeiter

Die Volksanwaltschaft erblickt keine Verletzung verfassungsrechtlicher oder - sonstiger von mir monierter Grundsätze.

Interessant ist, dass hier Antworten gegeben werden, die von mir überhaupt nicht gefragt wurden... jedoch auf die Befangenheitsproblematik nicht eingangen wird.

 

Antwort Volksanwaltschaft vom 19.09.2014

"Das Volk" zur Antwort der Volksanwaltschaft

  • IM RAHMEN DER FREIEN MEINUNGSÄUSSERUNG:
     
    Die Volksanwaltschaft ist in Pensionsfragen der Anwalt dieses Systems!
  •  
    Tja.. schon eigenartig, dass ALLE die Befangenheit erkennen, nur die

    Volksanwaltschaft nicht.....

  • Die Volksanwälte sind politisch bestellt und somit systemverpflichtet.
    12 Min · Gefällt mir nicht mehr · 1
     
    Die Volksanwaltschaft ist selbst befangen.

Neuerliches Schreiben an die Volksanwaltschaft wegen der Befangenheitsgefahr:

 

 

Von:
n______@gmx.at
An:
vaa <vaa@volksanwaltschaft.gv.at>
BCC:
Datum:
25.04.2015 20:21:55

Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Volksanwaltschaft!
Sehr geehrter Herr Dr. Kräuter!
 
Besten Dank für Ihr Schreiben.
 
Mit Ihrer juristischen Einschätzung gehe ich persönlich nicht konform, weiters darf ich bekanntgeben, dass auch eine Anwälte bzw. 
Juristen hier sehr wohl eine Befangenheitsgefahr erblicken, und trotz - wie von Ihnen geschilderter "Wiederholungsgefahr" - werde ich diese
Befangenheits- und Benachteiligungsgefahr weiterhin publizieren, wie diese ja -  meiner persönlichen Meinung nach - sehr eindeutig  zu erkennen ist:
 
Des Weiteren darf ich auch auf die Gründe für Befangenheit hinweisen, die NICHT nur die definitiven Ausschließungsgründe bei Verwandschaft etc. beinhaltet, sondern ebenso
offene Gründe für sonstige Befangenheit. Meiner pers. Meinung nach kommen diese jedenfalls in Betracht, insbesondere auch, da es dem gesetzlichen Datenschutz zwischen Dienstgeber und Begutachtungsstelle gebietet, dass PVA-Mitarbeiter NICHT von der PVA begutachtet werden. 
Diesbezüglich siehe bitte:
 
Der Volksanwaltschaft wird zudem bekannt sein, dass Ö als Hochkorruptionsland laut Transparency International aufgeführt ist.
Hochgradiger Korruptionsfaktur - laut Transparency International liegt Ö auf Platz 26 (wobei festzuhalten ist, dass dieser Wert seit 2009 um zehn (!) Plätze verschlechtert hat!) - wir liegen somit gleich wie die Vereinten arabischen Emirate.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
 
 

Die Antwort der VA ..........