1. Durch schwere gesundheitliche Schädigung durch Mobbing Vorteil für Dienstgeber
kann ein Gerichtsprozess aus psychischen Gründen schwer geführt werden bzw. muss
gänzlich auf die Klagseinbringung verzichtet werden (Menschen werden von Firmen so
"hergerichtet", dass sie nicht einmal mehr klagsfähig sind!)
2. Keine Diagnose-Möglichkeit für Mobbing-/Stalkingopfer im
ICD-10-Code *)
Vorteil für Dienstgeber
Somit werden diese psychischen Gewaltopfer idR fehldiagnostiziert bzw. gar nicht zur
Krankheitsursache Mobbing diagstiziert– siehe auch --> Punkt 4. Mobbingphasen nach Leymann:
dieser eigene Punkt ist den ärztlichen Fehldiagnosen gewidmet. --> Dr. Bämayr hat einen
--> Antrag auf Aufnahme *)der Diagnose: „kumulative traumatische Belastungsstörung“
gestellt („Mobbingsyndrom“).
3. Finanzielle Gründe:
Durch Mobbing Job/Existenz verloren – oft Armutsgefährdung gegeben. Vorteil für Dienstgeber
Bei Alter 40-45+ kaum jemals mehr reele Jobchancen, insbes. mit psych. Beeinträchtigung.
Über Jahre Arbeitslosen - bzw. Notstands- bzw. Krankengeldbezug - damit auch verminderte
Pensionsleistung (!)
a) zB Gesetzliche Arbeitnehmervertretung stellt keinen Rechtsbeistand bei Mobbing-Klage
Vorteil für Dienstgeber
b) keine zusätzl. Rechtsschutzvers.
vorhanden
Vorteil für Dienstgeber
c) WENN zusätzlicher Rechtsschutz vorhanden: allg. Verjährungsfrist 3 Jahre
Vorteil für Dienstgeber
in Ö gesetzlich: Hat das Mobbing über 3 Jahre gedauert zum Zeitpunkt der
Klagseinreichung, ist meines Wissens die Klagsfrist verstrichen (Verjährung!)
d) bei Verlieren des Prozesses Gesamtübernahme der gegenerischen Anwaltskosten Vorteil für Dienstgeber
(da in öff. u. staatsnahen
Unternehmen d.
Steuerzahler
für all diese Kosten aufkommen
muss (!)
4. MEn
--> schwer defizitäre Gesetzeslage zu Mobbing in Ö (kein
Straftatbestand!)
Vorteil für Dienstgeber
Beweislast liegt beim Kläger – kaum ein Mensch würde sich getrauen, als Zeuge von
Mobbing dieses zu bestätigen und GEGEN DEN EIGENEN DG auszusagen (solange er noch im
Dienst- bzw. Abhängigkeitsverhältnis steht)
WIE SIEHT DAS AUS FINANZIELLER SICHT DES DIENSTGEBERS AUS (im öff. Dienst und staatsnahen Unternehmen)?
1. KEINERLEI FINANZIELLES RISIKO: Der Steuerzahler zahlt schließlich ALLES (auch bei Prozessverlust des Dienstnehmers darf
der Steuerzahler blechen).
2. ZUSÄTZLICH: Beste Anwälte leistbar und verfügbar
Presse:
Interview Solidarwerkstatt mit Gruppengründerin, Eva Pichler