Zum Wiedereinstellungsrecht:
Wenn man in der PVA die interne Dienstprüfung ("A-Prüfung") positiv abgelegt hat, und 10 Dienstjahre hat, und sich nichts zuschulden kommen ließ, erlangt man einen erhöhten Kündigungsschutz. Dieser beinhaltet auch, dass im Falle von Pensionierung aus Krankheitsgründen der Mitarbeiter ein Recht auf Wiedereinstellung nach Gesundung hat.
Würde man zB in der PVA wegen Mobbing arbeitsunfähig werden, wäre man gezwungen, einen Pensionsantrag zu stellen, und müsste sich - sehr gut - Folgendes überlegen:
Was gebe ich bei der PVA-Begutachtung zur Pension an?
1. Schildert man wahrheitsgemäß das Mobbing, wo man in Gefahr läuft, dass einem das
"auf den Kopf" fallen kann? Oder:
2. Erfindet man einen anderen Grund für die Arbeitsunfähigkeit bzw. schiebt man andere "private"
Gründe etc. vor, damit man im Falle von Wiedereinstellung keine Probleme bekommt?
Diese Frage müsste sich - theoretisch - jedes Mobbingopfer der PVA stellen, wenn eine Wiederein-
stellung altersmäßig realistisch erscheint.
Dies würde jedoch folgende Komplizierung aufwerfen: