KLAGSFRIST
Man glaubt es kaum: Die gesamte Sozialversicherung (PVA, GKK, AUVA) hat laut --> DO.A. (Dienstordnung Verwaltungsangestellte) eine Klagsfrist von nur 6 Monaten (ab Ende Dienstverhältnis bzw. Auflösung durch Pensionierung)!
Interessant ist, dass im Fall von Diskriminierung eine Klagsfrist von unter 12 Monaten als verfassungswidrig konstatiert wurde (!).
Es ist für ein Mobbingopfer, dass schwer depressiv ist, nahezu fast unmöglich, binnen 6 Monaten das gesamte Mobbing soweit aufzuarbeiten, dass man klagsbereit ist, insbesondere auch einen geeigneten Anwalt zu finden und die ev. Rechtslage wegen Rechtsschutz abgeklärt zu haben.
Diese mehr als kurze Klagsfrist ist mEn eine schwere Benachteiligung von Mobbingopfern und macht eine zeitgerechte Klagseinreichung äußerst schwierig bis nahezu unmöglich.
Siehe auch "Der Prozess hinter dem
Prozess"